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Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so ist die Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der gewollten Regelung weitest möglich entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Diese Nutzungsbedingungen beurteilen sich nach dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.

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Sollten Sie über auf Basis der zur Verfügung gestellten Inhalte einen Bericht verfassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns von Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenfrei an folgende Anschrift zukommen lassen oder einen Link per E-Mail:

OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung
Ebendorferstraße 7
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F +43 1 53408-999
E info@oead.at

Wir hoffen, mit unserem Presseservice Ihre Arbeit bestmöglich zu unterstützen und freuen uns auf Ihre Berichterstattung.

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Meldung vom 17.12.2018

NQR-Koordinierungsstelle ordnet erste Qualifikationen aus dem Gesundheitsbereich zu

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Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete weitere Qualifikationen aus dem formalen Bildungsbereich zu. Hierbei handelt es sich um die Unteroffiziersausbildung des österreichischen Bundesheeres sowie um die Landwirtschaftlichen Fachschulen auf dem NQR-Qualifikationsniveau IV. Das Aufgabengebiet einer Berufsunteroffizierin oder eines Berufsunteroffiziers ist sehr vielseitig und herausfordernd, verlangt hohe Eigenständigkeit bei der Ausbildung und Führung einer Gruppe von bis zu zwölf Personen im Dienstbetrieb und im militärischen Einsatz – alles Argumente für das Niveau IV.
Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind berufsbildende mittlere Schulen, die in der Verantwortung der Bundesländer stehen. Exemplarisch werden folgende Fachrichtungen im NQR-Register veröffentlicht:

• Fachrichtung Landwirtschaft
• Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
• Fachrichtung Pferdewirtschaft
• Fachrichtung Weinbau
• Fachrichtung Gartenbau
• Fachrichtung Obstbau

Weiters wurden die ersten Qualifikationen aus dem Gesundheitsbereich dem NQR-Qualifikationsniveau VIII zugeordnet. Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie sind postgraduelle Ausbildungen und setzen ein Psychologiestudium voraus. Die Klinische Psychologie umfasst die Untersuchung, Auslegung und Prognose des menschlichen Erlebens und Verhaltens sowie die klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen. Die Gesundheitspsychologie entwickelt gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit der Förderung und Erhaltung von Gesundheit einzelner Personen und Gruppen.

Alle bereits zugeordneten Qualifikationen finden sich im Qualifikationsregister der NQR-Koordinierungsstelle.

www.qualifikationsregister.at
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