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OeAD-Calice: Schulstornofonds geht in die 2. Runde

Auch im Unterrichtsjahr 2020/21 unterstützt der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds Schulen und Familien bei Kosten für abgesagte Schulveranstaltungen.
14.12.2020

Seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie sind Schulveranstaltungen weiterhin von Absagen betroffen. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den anfallenden Stornokosten zu entlasten, wurde im Frühjahr 2020 von der österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ins Leben gerufen. Dieser übernimmt anteilig die anfallenden Stornokosten von abgesagten mehrtägigen Schulveranstaltungen. Um die Betroffenen auch im laufenden Schuljahr zu unterstützen, haben der Nationalrat und der Bundesrat entschieden, den Härtefonds 2020/21 weiterzuführen. Mit der Umsetzung ist weiterhin die OeAD-GmbH als staatliche Agentur für den Bildungssektor betraut.

Bildungsminister Heinz Faßmann sagt: „Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, den Härtefonds für abgesagte Schulveranstaltungen auszuweiten. Der Fonds springt schnell und unbürokratisch ein, wenn die kostenlose Stornierung eines Schikurses oder einer Sprachreise nicht gelingt.“

OeAD-Geschäftsführer Jakob Calice: „Mit dem Beschluss der gesetzlichen Grundlage im Parlament ist sichergestellt, dass Familien nicht im Stich gelassen werden: Der OeAD garantiert weiterhin eine rasche Auszahlung der Anträge, damit Schulen und Eltern schnell ihr Geld erhalten. Bis dato wurden 7,83 Millionen Euro ausgeschüttet, die über 113.000 Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Zwischen der Antragstellung durch die Schulen, der Prüfung bis zur Auszahlung dauert es im Durchschnitt nur fünf Tage.“

Über den Schulstornofonds
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurden österreichweit alle Schulveranstaltungen ab dem 11. März 2020 bis zum Schuljahresende 2019/20 abgesagt. Auch im laufenden Schuljahr wurden aufgrund der Coronapandemie bereits gebuchte Schulveranstaltungen storniert. Der Fonds ist für beide Durchgänge mit insgesamt 13 Millionen Euro dotiert, wovon bis jetzt 7,83 Millionen Euro ausbezahlt wurden. Betroffen waren im ersten Durchgang rund 3.600 Veranstaltungen, an denen über 113.000 Schülerinnen und Schüler teilgenommen hätten. Bis zum 30. September 2020 wurden knapp 2.500 Anträge eingebracht, die positiv bearbeitet werden konnten – es sind nun alle Anträge geprüft und abgeschlossen.

Ziel des zweiten Durchgangs des Schulstornofonds ist wiederholt die Übernahme der Stornokosten bei mehrtägigen Schulveranstaltungen mit Übernachtung, die nicht kostenfrei storniert werden können. Die Schule tritt als Sammelantragsteller für die Erziehungsberechtigten auf. In der Verlängerung des Fonds gilt Folgendes: Vergütet werden Stornokosten von 80 Prozent, wenn die Buchung vor dem 11. März 2020 erfolgt ist. 70 Prozent werden für jene Buchungen refundiert, die nach dem 11. März 2020 bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2019/20 erfolgten.
Einreichfrist ist der 30. Juli 2021.
Der späteste Zeitpunkt für die Stornierung ist das Ende des Unterrichtsjahres 2020/21.
Der Schulstornofonds wird bis 31.12.2021 in Kraft sein.

Ersatzfähig sind beispielsweise Fahrtkosten, Nächtigung, Verpflegung oder Eintritte. Die Schulen werden gebeten, eine kostenlose Stornierung oder günstigere Stornobedingungen zu erwirken. Wenn dieser Versuch scheitert, kann beim Schulstornofonds eingereicht werden.

Detaillierte Informationen stehen auf www.oead.at/schulstornofonds zur Verfügung.

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