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Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so ist die Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der gewollten Regelung weitestmöglich entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Diese Nutzungsbedingungen beurteilen sich nach dem Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Wien.

Belegexemplar

Sollten Sie über auf Basis der zur Verfügung gestellten Inhalte einen Bericht verfassen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns von Veröffentlichung ein Belegexemplar kostenfrei an folgende Anschrift zukommen lassen oder einen Link per E-Mail:

OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung
Ebendorferstraße 7
1010 Wien

E presse@oead.at

Wir hoffen, mit unserem Presseservice Ihre Arbeit bestmöglich zu unterstützen und freuen uns auf Ihre Berichterstattung.

 

 

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Meldung vom 13.01.2021

OeAD: Brexit-Auswirkungen auf das Programm Erasmus+

Calice: Das Ende der UK-Teilnahme an Erasmus ist höchst bedauernswert - gerade in Zeiten wachsender Internationalisierung in Bildung und Wissenschaft.

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Die Übergangsphase im Anschluss an den Austritt des Vereinigten Königreiches am 31.1.2020 aus der Europäischen Union endete mit 31.12.2020. Mit 1.1.2021 wird das Vereinigte Königreich hinsichtlich des Zuganges zu Erasmus+ als Drittland behandelt.

Britische Studierende werden in der neuen Erasmus+ Programmperiode ab 2021 nicht mehr mit einem Erasmus+ Stipendium an europäischen Universitäten studieren können, ebenso wenig wie EU-Studierende in Großbritannien, da das Vereinigte Königreich nicht mehr am europäischen Vorzeigeprogramm für Bildung, Jugend und Sport teilnehmen wird. OeAD-Geschäftsführer Jakob Calice: „Großbritannien war seit dem Start 1987 Teil von Erasmus, einem der beliebtesten EU-Programme. Das Ende der Teilnahme von UK an Erasmus ist höchst bedauernswert - gerade in Zeiten wachsender Internationalisierung in Bildung und Wissenschaft. Erasmus ist und bleibt eine europäische Erfolgsgeschichte. Erasmus ist eine Initiative, die die Horizonte von jungen Menschen erweitert, Karrierechancen eröffnet, Freundschaften über alle Ländergrenzen hinweg ermöglicht. Mit Erasmus können auch internationale Mobilitäten stattfinden, die sich Menschen sonst nicht leisten können.“ Der OeAD erwartet nun eine Verschiebung bei zukünftigen Antragstellungen in Richtung Irland oder zu den nordischen Ländern, die auch Studienprogramme in englischer Sprache führen.

Was bedeutet das für Bewilligungen, die noch 2020 für das Erasmus+ Programm (Periode 2014-2020) erteilt wurden?

 1. Projekte laufen weiter:

Das Austrittsabkommen sieht die uneingeschränkte Teilnahme des Vereinigten Königreichs am noch laufenden Programm Erasmus+ 2014-2020 vor. Das bedeutet konkret, dass alle Projekte, die während der laufenden Programmperiode genehmigt wurden, weiterhin EU-Fördermittel für die gesamte Laufzeit des Projektes erhalten. Dies schließt jene ein, bei denen die Finanzierung über 2020 und das Ende der Übergangszeit hinausläuft. Mobilitäten des Aufrufes 2020 sind also in der Regel bis 2022, Projekte bis 2023 finanziell abgesichert.

Egal, ob man im Ausland studiert, eine Ausbildung absolviert, Freiwilligenarbeit leistet oder ein Praktikum im Ausland verbringt: Die Teilnahme ist in vollem Umfang und für die gesamte Dauer des Austauschs möglich und wird auch aus europäischen Fördermitteln finanziert. Dies gilt sowohl für britische Teilnehmer/innen, die nach Österreich kommen, als auch für österreichische Teilnehmer/innen, die nach UK fahren. Jährlich absolvieren rund 400 österreichische Studierende mit Erasmus+ einen Auslandsaufenthalt in UK.

Im Detail:

  • In Erasmus+ werden alle Projekte, die aus dem Fördererjahr 2020 finanziert werden, bis zum Ende ihrer Laufzeit durchgeführt und finanziert.
  • Mobilitätsprojekte zum Beispiel, die im Jahr 2020 bewilligt werden, können auch noch im Jahr 2021 durchgeführt werden und fallen damit unter die Regeln der Erasmus+ Programmperiode 2014-2020. Für jedes Projekt stehen im OeAD Projektbetreuer/innen mit Rat und Tat zur Verfügung.
  • Alle bis einschließlich 2020 genehmigten Erasmus+ Projekte, an denen eine britische Organisation beteiligt ist oder von einer solchen als Lead-Partner geführt werden, können ihre Aktivitäten während der gesamten Projektdauer wie gewohnt bis zum geplanten Projektende (auch über den 31.12.2020 hinaus) durchführen.Mobilität von Lehrenden oder Studierenden kann auch nach 2020 noch durchgeführt werden, wenn die Hochschulen entsprechende Verträge haben. Das bedeutet konkret für den Aufruf 2020, dass britische Hochschulen in den Projekten noch mit dabei sind. Studierendenmobilität nach UK kann in diesen Projekten je nach Laufzeit der Projekte zumindest bis 2022 stattfinden.  
  • Sicherung des Aufenthaltsrechtes in UK für EU-Bürger/innen: Schulen und Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich über Erasmus+ kooperieren oder Lern- und Lehrmobilitäten vorsehen, können diese auch im Jahr 2021 weiterführen, wenn die Vorhaben eine Förderzusage vor dem 31.12.2020 erhalten haben.
  • Das Einheben von Studiengebühren ist im Rahmen von einem Erasmus-Austausch untersagt und das gilt daher auch jetzt noch in der Zusammenarbeit mit UK-Hochschulen.


2. Die freie Mobilität endet:
Von der Staatsbürgerschaft, der Dauer das Aufenthaltes und dem Aufenthaltszweck in UK hängt es ab, ob man ab 2021 ein Visum beantragen muss, wenn man für die Teilnahme an der Programmperiode Erasmus+ 2014-2020 nach UK fährt. Studierende aus der EU, die sich vor dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich niedergelassen haben, müssen im „EU Settlement Scheme“ der britischen Regierung bis spätestens 30.6.2021 eine kostenfreie Registrierung (Antrag) durchführen, wenn sie beabsichtigen sich weiterhin im Vereinigten Königreich aufzuhalten, um so die mit „Settled Status“ oder „Pre-Settled Status“ verbundenen Rechte abzusichern.

Laut UK sind bei Einreisen ab 1.1.2021 Aufenthalte bis zu 6 Monaten zu Studienzwecken für EU-Bürger/innen ohne Visum möglich:
https://www.gov.uk/guidance/the-uks-points-based-immigration-system-information-for-eu-citizens.de

https://www.bmeia.gv.at/oeb-london/service-fuer-buergerinnen/brexit/eu-settlement-scheme/

https://www.gov.uk/guidance/studying-in-the-uk-guidance-for-eu-students (englisch)

https://study-uk.britishcouncil.org/moving-uk/eu-students (englisch)

Ob man ein Visum benötigt, kann hier überprüft werden: https://www.gov.uk/check-uk-visa

Webseite des BMEIA zum Brexit: https://www.bmeia.gv.at/europa-aussenpolitik/europapolitik/zukuenftiges-verhaeltnis-eu-uk-brexit/

Über den OeAD
Der OeAD ist Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung.

Er berät, fördert und vernetzt seit 60 Jahren mit seinen zukunftsorientierten Programmen Menschen und Institutionen aus Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Als Agentur der Republik Österreich leistet der OeAD damit einen Beitrag zur inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung. Die Tätigkeitsfelder liegen in Österreich, Europa und internationalen Schwerpunktländern.

Der OeAD ist dabei Schnittstelle zu Bildungsangeboten für alle Lebensphasen – von Kindergarten und Schule über Hochschule und Wissenschaft, beruflicher Bildung und Erwachsenenbildung. Als wichtigste Instrumente dienen der Agentur der europäische und internationale Austausch sowie die länderüberschreitende Mobilität. So ist der OeAD als nationale Agentur unter anderem für die Umsetzung von Erasmus+ Bildung und ab 1.1.2021 auch von Erasmus+ Jugend und des Europäischen Solidaritätskorps in Österreich verantwortlich.

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